Sehr geehrter Herr Direktor! ___________, 06.09.1941
Saarlandstr.21
Mit verbindlichem Dank bestätige ich den Empfang ihres frdl. (freundlichen) Schreibens und der beiden Vertragsformulare. Das eine Exemplar, das Dienstantragsformular ist anliegend mit meiner Unterschrift____an sie zurück.
Das Wehrkreis(?)kommando Breslau, bei dem ich den Auslandsurlaub beantragen muss, kann mir die Genehmigung nur erteilen, wenn das Reichs___ministerium bzw. das Auswärtige Amt die Dringlichkeit bestätigt.
Ich bin ___________für den Warthegau UK* gestellt worden; diese UK-Stellung wird jeweils nur für ein Vierteljahr ausgesprochen.
Ich habe umgehend an das Auswärtige Amt geschrieben und um die von der Wehrmacht geforderte Genehmigung gebeten. Durch diese Forderung verzögert sich meine Ausreise weiterhin, da erst nach Erhalt des Wehrmachtsurlaubs mein Pass für das Ausland Gültigkeit erhält und ich ihn erst dann an das AA schicken kann. Nach meiner Schätzung dürften mindestens 15 Tage vergehen.
Wäre es möglich, dass in Hinblick darauf das Vertragsverhältnis erst ab 01.10.1941 beginnen könnte? Ich wäre dann auch in der Lage, die Ausbildung meiner Referendar_____, die ich zum Herbsttermin mache, zum Abschluss zu bringen.
Ich bitte Sie sehr, geehrter Herr Direktor, mir mitzuteilen, ob sie meiner ____________Lösung zustimmen würden und erwarte im Übrigen ihre Weisungen.
Heil Hitler
Ihr
Sehr ergebener
Greulich
Antwort des Schulleiters vom 8.9:
Einverstanden mit 1.10 (???)
Worterklärung: UK: Unabkömmlichstellung vom Dienst in der Wehrmacht. Damit ist eine zeitliche befristete Entlassung oder „Befreiung“ vom Wehrdienst gemeint.