LOGO2

Home / Gesichter/Portraits / LehrerInnen / Ernst Lichtenstein / Historische Hintergrundinfos

“Da jedoch durch die beginnende Verfinsterung der politischen Lage meine Aussichten in Deutschland immer fragwürdiger wurden, trat ich, im September 1932 von dem Preußischen Kulturministerium auf 3 Jahre beurlaubt, in den Auslandsschuldienst über.“  Ernst Lichtenstein hat wohl bereits ein halbes Jahr vor dem Machtantritt der NSDAP geahnt, dass sich das politische Klima in Deutschland verdüstere. Damit gehörte er sicher zu den wenigen Ausnahmen in Deutschland, die die Gefahren von rechts richtig einschätzen konnten. Lichtenstein zog es vor sich dieser vergifteten Atmosphäre durch einen Auslandsaufenthalt in Griechenland zu entziehen. Viele seiner Zeitgenossen unterschätzten die Macht und Durchsetzungskraft der NSDAP und wurden vielfach Opfer des NS-Terrors oder antisemitischer Entrechtung, Verfolgung und Ermordung. Hier könnt ihr euch über die sukzessive Entrechtung jüdischer Mitbürger in Deutschland sowie über die Rolle Griechenlands als Exilland deutscher Juden informieren:

✎  Recherche: Alexandra Iliana Dimitriadi, Jannis Tolias

Entrechtung der jüdischen Mitbürger durch die Nürnberger Gesetze 1935

Sie waren die juristische Grundlage für die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung Deutschlands im Nationalsozialismus: Am 15. September 1935 wurden die „Nürnberger Gesetze“ verabschiedet. Als Resultat der nationalsozialistischen Rassenideologie waren sie eine Vorstufe der systematischen Ermordung von rund 6 Millionen Judinnen und Juden.

Am 15. September 1935, während Adolf Hitler auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg weilte, wurden die „Nürnberger Rassengesetze“ vom Berliner Reichstag angenommen und von dessen Präsidenten Hermann Göring verkündet. Mit den Nürnberger Gesetzen wurde die Degradierung jüdischer Bürger zu Menschen minderen Rechts besiegelt und ihre gezielte Diskriminierung vorbereitet.

Die Gesetze bestanden aus drei Einzelgesetzen: dem „Reichsflaggengesetz“, dem „Reichsbürgergesetz“ und dem„Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Das „Reichsflaggengesetz“ erhob die Farben Schwarz-Weiß-Rot zu den Nationalfarben und die Hakenkreuzfahne wurde zur Nationalflagge. Das „Reichsbürgergesetz“ teilte die Deutschen in „Staatsbürger“ und „Reichsbürger“ auf: Nur Angehörige „deutschen und artverwandten Blutes“ sollten einen Anspruch auf volle Bürgerrechte haben. Judinnen und Juden hingegen konnten lediglich Staatsangehörige des Deutschen Reichs sein – ohne politische Rechte. Sie waren keine Reichsbürger, durften keine öffentlichen Ämter bekleiden und verloren jegliches Stimmrecht. Die staatsbürgerliche Gleichstellung aller Deutschen wurde dadurch per Gesetz abgeschafft.

Die Definition, wer als jüdisch und damit nicht als Reichsbürgerin oder –bürger zu gelten hatte, lieferten die Nationalsozialisten am 14. November 1935. Sie setzten eine undurchsichtige Klassifizierung fest, die unabhängig davon angewandt wurde, ob die Menschen sich selbst als Jüdinnen und Juden verstanden oder einer jüdischen Gemeinde angehörten. Es wurden biologistische, ideologische und religiöse Kategorien eingeführt, die rassistisch motiviert waren. Je nach der Anzahl volljüdischer Großeltern wurden Menschen nachfolgend in sogenannte Voll-, Dreiviertel-, Halb- und Vierteljuden unterteilt. Darüber hinaus galten besondere Regelungen für Mischlinge 1. und 2. Grades und für Personen, die als „Geltungsjuden“ wie „Halbjuden“ kategorisiert wurden. Die Willkür dieser Bestimmungen hatte für viele Menschen fatale Folgen.(…)

Bildquelle: Photo: Andreas Praefcke, Public domain, via Wikimedia Commons↵, Informationstafel in Nürnberg, Frauentorgraben 49. An dieser Stelle stand der Saalbau des Industrie- und Kulturvereins, in dem der eigens einberufene Reichstag die Nürnberger Gesetze verabschiedete. Dieses Gebäude wurde 1945 stark zerstört, ein Nachfolgebau von 1950 wurde 1967 abgerissen. Heute befindet sich dort ein Bürohochhaus, das die Direktion Mittelfranken der AOK beherbergt, 2009

Die schrecklichen Folgen des Gesetzes für die jüdischen Mitbürger

Das dritte Gesetz, das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, regelte schließlich die Beziehungen zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen: Dieses sogenannte „Blutschutzgesetz“ stellte die Eheschließung zwischen Juden und „Staatsangehörigen deutschen Blutes“ unter Strafe und sah für den Fall Gefängnisstrafen vor. Auch der außereheliche Geschlechtsverkehr wurde unter Strafe gestellt. Juden wurde es zudem untersagt, „arische“ Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten zu beschäftigen. (…)

Nach der Verkündung der Nürnberger Gesetze 1935 wurde die Rechtsstellung der Juden durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen zunehmend beschränkt – fast alle Bereiche des öffentlichen wie des privaten Lebens waren davon betroffen. Besuchten zum Beispiel 1933 noch 75 Prozent der jüdischen Kinder öffentliche Schulen, so waren es Ende 1937 nur noch knapp 40 Prozent. Bis 1938 hatten die deutschen Juden nahezu alle Grundrechte verloren, bevor Gewalt zum bestimmenden Merkmal der nationalsozialistischen Politik gegenüber Juden wurde.

Die nationalsozialistische Rassengesetzgebung diente der Vorbereitung der millionenfachen Ermordung der von den Nationalsozialisten als „rassisch minderwertig“ erklärten Menschen↵. Der unmissverständliche Genozidplan wurde schließlich auf der Berliner „Wannsee-Konferenz“ am 20. Januar 1942 von der NSDAP-Parteispitze als „Endlösung der Judenfrage“ beschlossen: die systematische Deportation der Juden und die Auslöschung des gesamten Judentums.

1939 lebten über neun Millionen Juden in Europa – 1945 waren es nur noch 3,5 Millionen. Nahezu 5,7 Millionen Juden hatten ihr Leben durch die Massenmorde der Nationalsozialisten verloren↵. (…)

Die hier angführten Textauszüge stammen von der Website der Bundeszentrale für politische Bildung. Unter diesem Link↵ findet  ihr den gesamten Artikel:

Quelle: Vor 85 Jahren: Nürnberger Gesetze erlassen, https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/68999/nuernberger-gesetze, Bundeszentrale für politische Bildung↵, Auszüge.

Jüdisches Exil in Griechenland

Der Historiker Niko Ewers schildert das Schicksal jüdischer Emigranten in Griechenland am Beispiel Fred Wohls, eines deutschen Juden aus Baden-Baden.

Die folgenden Textauszüge stammen von der Website Zukunft braucht Erinnerung↵ Dort könnt ihr den ganzen Artikel lesen:

Weihnachten 1935 stand das Thema Emigration auf die Tagesordnung der Familie Wohl. Sohn Fred, 1914 in Baden-Baden geboren, war arbeitslos geworden. Nach seiner Ausbildung zum Kaufmannsgehilfen in der Buchhaltung eines Unternehmens war er nach Frankfurt zu seinen Eltern gezogen. Man könne einen Juden nicht länger beschäftigen, hieß es seitens der Firmenleitung. Aus dem gleichen Grund wurde es ihm verweigert, eine Banklehre anzutreten. (…) Viele Juden in Deutschland waren damals in einer ähnlichen Situation.“ (…)

Mit dem Thema Emigration kam (…) Athen ins Spiel. Hier lebte bereits seine Schwester Ilse, die 1933 als Au-pair-Mädchen nach Griechenland gegangen und nach einem Jahr als Haus- und Kindermädchen bei einer reichen Familie auf einer der Ionischen Inseln in die Hauptstadt gezogen war und ihren Lebensunterhalt mit Deutschunterricht bestritt. Am Passamt ließ er sich mit der Begründung in Griechenland Archäologie studieren zu wollen einen Pass ausstellen (…)

Im Februar 1936 landete der damals 21-jährige Wohl mit einem Schiff von Marseille aus in Griechenland. Die Einreise war noch kein Problem. (…)

In Athen lebte Fred bei seiner Schwester Ilse, in einer 1-Zimmer-Wohnung unter dem Dach. (…)

Arbeitsmöglichkeiten ergaben sich durch die Bekanntschaften der Schwester – mal für einen jüdischen Stoffhändler oder bei einer einheimischen Im- und Exportfirma, mal im Ingenieurbüro eines Herrn Pesnikides, für den Fred Wohl bald regelmäßig tätig war.(…)

Niemals wurde er gefragt, ob er eine Arbeitserlaubnis hatte, die er die ganzen drei Jahre nicht hatte.(…)

Einige Mal wurde er erwischt und musste zur Polizei. Aber die Leute, bei denen er arbeitete, haben ihn schnell durch Schmiergelder freibekommen. (…) Die galt auch für die Aufenthaltserlaubnis, die immer nur für sechs Monate ausgestellt war. (…)

Bildquelle:

Zentralbild II. Weltkrieg 1939-1945; Auch im besetzten Griechenland wurden die berüchtigten nazistischen Judengesetze von den Faschisten durchgeführt. Plakat in Saloniki. Mai 1941 [Scherl / Atlantik]

[Griechenland, Thessaloniki.- Schild an Tür „Juden unerwünscht. Οι Εβραίοι ανεπιθύμητοι εις το κατάστημα“]

Bundesarchiv, Bild 183-R99237 / CC-BY-SA 3.0 / CC BY-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en↵)

Laut Wohl gab es damals in Griechenland kein Asylrecht (…)

Die Zahl der Ausländer damals in Athen, darunter auch jüdische Flüchtlinge, war Wohl unbekannt. (…) Er schätze sie auf „einigen Hundert“, und nachdem er Athen verlassen hatte, bezeichnete er selbst die Zahl von 500-600 Emigranten noch als „sehr hoch geschätzt“. Soweit hatte Griechenland als Ziel ausgewanderter bzw. vertriebener Juden aus dem Machtbereich der Nazis in der Tat keine bedeutende Rolle gespielt, aber völlig „ohne Bedeutung für die Emigration“ – so die verbreitete Einschätzung in der Fachliteratur – war das Land denn doch nicht.(…)

Über das Flüchtlingsleben in Athen hatte Fred Wohl im Laufe des Jahres 1938 eine mehr als 100-seitige Erzählung verfasst.(…)

Ein großer Teil der nach Athen gelangten Emigranten hatte Arbeit finden können, „und es war – paradox genug – dem gesteigerten Handel Griechenlands mit Deutschland zu verdanken, wenn sie sich ihren Lebensunterhalt verdienen konnten“. Das galt auch für Fred Wohl, als er 1937 bei der Firma `Spyros Tsangaris´ zu arbeiten begann, die ausländische und damit auch deutsche Zeitungen und Zeitschriften in Griechenland vertrieb. Zum Beispiel auch das `Berliner Tageblatt´ mit täglich 50 Exemplaren. (…)

Von Judenfeindschaft oder Antisemitismus erzählt F. Wohl nichts. Davon habe er in den ersten Jahren in Griechenland nie etwas verspürt. Aber das war nur die Sicht aus Athen. (…)

Das änderte sich nach der Errichtung der Diktatur Metaxas am 4.8.1936 zunächst nicht. (…) Der Staat wolle die Juden „wie alle anderen Kinder Griechenlands“ behandeln, versprach Metaxas. Das wurde in Nazideutschland – trotz des Beifalls für den Diktator und Bündnisgenossen – mit einigem „Befremden“ auf­genommen, zumal Griechenland nach wie vor auch jüdischen Flüchtlingen Zuflucht gewährte. (…)

Von der „relativen Toleranz“ bis zum „Damoklesschwert“ der Ausweisung

Wenn heute durchweg hervorgehoben wird, dass bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, wenn nicht gar bis 1941, die griechischen Juden „unter der Diktatur Metaxas trotz dessen unverhohlener Bewunderung für NS-Deutschland ein Leben in relativer Toleranz genossen“ hätten, so gilt dies nicht gleichermaßen für die jüdischen Flüchtlinge, die sich seit 1933 nach Griechenland retteten, ohne es nur als Sprungbrett nach Palästina nutzen zu wollen. Fred Wohl zufolge fingen die Schwierigkeiten im Laufe des Jahres 1938 an und wurden recht schnell existentiell. (…) Es kam zu ersten Festnahmen von Emigranten, die keine Arbeitserlaubnis hatten oder denen die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert worden war, und es machte sich „panische Angst“ breit. „Das Damokles-Schwert hing über allen Emigranten in Griechenland, und es musste früher oder später auf jeden von ihnen hinunterfallen.“ (…)

Diese zunehmend restriktive Politik war nicht so sehr innenpolitisch motiviert, etwa aufgrund der vorrangigen Aufnahme und Versorgung von griechischen Heimatvertriebenen, zuletzt von jenen, die die Sowjetunion ausgebürgert hatte. Vielmehr folgte es außenpolitischen Erwägungen oder Rücksichtnahmen: nämlich „kein Ausländerproblem zu schaffen und nicht Berlin zu provozieren“. Und seit der Diktatur Metaxas war Nazideutschland zunehmend in Griechenland präsent. Dies hatte Fred Wohl, nachdem er schon bei `Spyros Tsangaris´ mit einem dort angestellten Deutschen mit NSDAP-Abzeichen am Revers konfrontiert war, vielfach beobachten können: angefangen von der Nazi-Propaganda in Athen bis hin zu den „Verbindungen zwischen der Fremdenpolizei und der deutschen Gesandtschaft“ und – „in Handelskreisen ein offenes Geheimnis“ – jenem Auskunftsbüro, das „nur dem Zweck diene, herauszufinden, in welchen griechischen Unternehmen Juden eine Rolle spielten“, um jene dann aufzufordern, die betreffenden Personen zu entlassen, „wenn man einem schädlichen Einfluss auf seine Geschäftsverbindungen vorbeugen will“. (…)

Bildquelle: Griechenland, Ioannina. – Deportation der Mitglieder der jüdischen Gemeinde, Frauen und Kinder beim Besteigen eines LKW mit offener Ladefläche, deutsche Soldaten; PK 690

https://commons.wikimedia.↵org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_101I-179-1575-19,_Ioannina,_Deportation_von_Juden.jpg

Bundesarchiv, Bild 101I-179-1575-19 / Wetzel / CC-BY-SA 3.0 / CC BY-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)

"Die Judenfrage als Faktor der Außenpolitik"

Dementsprechend zufrieden äußerte sich das NS-Regime: „In Nordamerika, in Südamerika, in Frankreich, in Holland, Skandinavien und Griechenland – überall, wohin sich der jüdische Wanderungsstrom ergießt, ist bereits heute eine deutliche Zunahme des Antisemitismus zu verzeichnen. Diese antisemitische Welle zu fördern, muss eine Aufgabe der deutschen Außenpolitik sein“, so heißt es in der Denkschrift `Die Judenfrage als Faktor der Außenpolitik´ vom 25.1.1939. Je größer der Zustrom auswandernder Juden, „desto stärker wird das Gastland reagieren“, da man überall zu der „gereiften Erkenntnis“ gelangen würde, „welche Gefahr das Judentum für den völkischen Bestand der Nationen bedeutet“ – und „desto erwünschter ist die Wirkung im deutschen propagandistischen Interesse.“ Ein Jahr später schrieb der schon zitierte Gaitanides: „Gegen eine deutsche Emigrantenflut hat sich Griechenland sehr energisch und erfolgreich zur Wehr gesetzt.“

Von dieser Politik waren die griechischen Juden zunächst nicht weiter tangiert. Sie „konnten ruhig bleiben“, wie Fred Wohl schrieb. „Die Freundschaft des Diktators mit führenden Juden und seine Zusicherungen waren Garantie genug, dass sich in Griechenland nie das ereignen würde, was in Mitteleuropa geschehen war. Die ausländischen Juden aber fühlten, wie ihnen der Boden unter den Füßen weggerissen wurde. Sie waren vogelfrei. Griechenland schien auf dem besten Wege, ein Staat in der Reihe derer zu werden, die den gehetzten Opfern deutscher Demagogie keine Unterkunft mehr boten.“ Da schien es kein Widerspruch, dass die griechische Regierung den 1938 anschwellenden Zustrom jüdischer Flüchtlinge, die von hier aus den rettenden Sprung nach Palästina versuchten, keine Hindernisse in den Weg legte; die waren ja keine Einwanderer. Zwar „Geheimfrachten“ auf kleinen, bisweilen nicht ganz seetüchtigen Schiffen quer durch die Ägäis, sei dies allgemein bekannt gewesen. Ebenso der Fahrpreis und die Orte, von wo die Flüchtlingsschiffe ablegten, kleine Häfen auf der Insel Euböa. Selbst dass zionistische Organisationen aktive Fluchthilfe betrieben und damit bewusst den für Palästina damals gültigen Einwanderungsstopp durchkreuzten, war Fred Wohl zufolge „ein offenes Geheimnis“. In Saloniki habe man sogar, wie er damals hörte, „ein Lager zur vorüber­gehenden Unterbringung von Flüchtlingen errichten“ wollen, „bis diese Opfer deutscher Kultur nach Palästina weiterbefördert werden könnten“. (…)

Fred Wohl hatte auch später nie einen Überblick bekommen, wohin es die jüdischen Flüchtlinge in Athen verschlagen hatte, die wie er damals Griechenland verlassen mussten. Er kannte oder hörte nur von Einzelnen, die in die Türkei gingen oder ein Visum für eines der lateinamerikanischen Länder ergattern konnten. Doch vielen blieb nichts anderes übrig als der Weg nach Palästina.

Bildquelle: Mahnmal für die ermordeten Juden auf Rhodos

Privatsammlung: R. Wiesinger

Quelle: Niko Ewers, 29.10.2004, Jüdisches Exil in Griechenland und Zypern 1936-1941, Zukunft braucht Erinnerung↵, gekürzt, aufgerufen am 11.11.2019.

Deutsche Schule Athen

Dimokritou 6 & Germanikis Scholis Athinon GR

151 23 Maroussi

Telefonzentrale: (+30) 210 6199260-5,

neu (+30) 211 7774500

Fax: (+30) 210 619 9267

E-Mail: sekretariat@dsathen.gr